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vhm HEINRICH
ECLAIRAGE S. A.
1- Allgemeine Verkaufsbedingungen
Unsere Geschäfte richten sich nach den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen;
ausgenommen im Falle unserer ausdrücklichen Einwilligung genießen
diese Verkaufsbedingungen Vorrang vor etwaigen anderslautenden Einkaufsbedingungen.
Die Bestellaufgabe beinhaltet zwangsweise die Einwilligung in unsere Allgemeinen
Verkaufsbedingungen, unter Ausschluß irgendwelcher anderen, nicht ausdrücklich
durch uns anerkannten Bedingungen.
2- Preise
Unsere Preise sind Richtpreise und haben rein nachrichtlichen Wert; sie können
ohne Vorankündigung nach Maßgabe der wirtschaftlichen, wechselkurstechnischen
oder steuerlichen Rahmenbedingungen sowie im Fall der Teuerung unserer Zulieferer
revidiert werden.
Unsere Waren werden zum jeweils am Liefertag gültigen Preis berechnet.
Die in unseren Preislisten ausgewiesenen Preise verstehen sich zuzüglich
Mehrwertsteuer.
Porto und Verpackungskosten werden ausgenommen im Falle einer gegenteiligen
Vereinbarung aufgeschlagen.
Verbindliche Preise sichern wir nur bei schriftlichem Angebot unter Angabe einer
Gültigkeitsfrist zu. Die gewährten Rabatte richten sich nach Mengenkriterien
und können bei Unterschreitung der vorgesehenen Mengen revidiert werden.
Das Anrecht auf einen Rabatt gibt Anlaß zu einer ausdrücklichen separaten
Vereinbarung.
3- Zahlungsbedingungen und Vertragsstrafen
Bei Mißachtung der Zahlungsbedingungen werden Überziehungszinsen
gesondert in Rechnung gestellt; dies bewirkt ebenfalls eine Änderung unserer
Kulanzvorteile.
Unsere Rechnungen sind zahlbar an unseren Sitz in Molsheim:
- Sofortzahlung, 2% Skonto
Oder vorbehaltlich günstiger Referenzen und hinreichender Bonitätsgarantien:
- Per Überweisung, netto und ohne Skontoabzug, mit einer Zahlungsfrist
von 45 Tagen
Per Wechsel, netto und ohne Skontoabzug, nach Ablauf der unten auf der
Rechnung ausgewiesenen Frist.
Bei Nichtzahlung am angegebenen Fälligkeitstermin wird die Gesamtheit der
Forderung völlig rechtmäßig fällig, und der Verkäufer
behält sich das Recht vor, die Ausführung sämtlicher laufenden
Bestellungen unbeschadet aller sonstigen Rechtsmittel aufzuschieben.
Die Vertragsstrafen bei Zahlungsverzug werden auf der Basis eines Prozentsatzes
in Höhe des eineinhalbfachen gesetzlichen Zinssatzes ab dem Stichtag der
Vertragsstrafenfälligkeit ermittelt; die Zinsträchtigkeit läuft
vom Fälligkeitsstichtag der Rechnung(en) bis zur vollständigen Zahlung
der Forderung. Reklamationen aus Gründen aller Art entbinden den Käufer
keinesfalls von der fristgerechten Bezahlung derjenigen Rechnungsbeträge,
die den Reklamationsbetrag übersteigen; im Falle der Zuwiderhandlung kommen
die obengenannten Vertragsstrafen automatisch zur Anwendung.
4- Lieferfristen
Die ausgewiesenen Lieferfristen haben einen rein nachrichtlichen Wert und gelten
keinesfalls als Verpflichtung. Ausgenommen im Falle einer ausdrücklichen
im Vorfeld abgeschlossenen Vereinbarung darf der Kunde keinesfalls Schadenersatzforderungen
oder sonstige Entschädigungen aus der Verspätung bzw. der Einschränkung
der Lieferungen herleiten; eine solche Vereinbarung hat die gegebenenfalls gegen
uns anwendbaren Vertragsstrafen auszuweisen.
5- Lieferungen
Unser Waren werden zu Lasten und auf eigenes Risiko des Empfängers befördert.
Der Empfänger hat daher:
- Bei Lieferungseingang Zustand und Güte der Produkte zu überprüfen,
und falls erforderlich sämtliche Packstücke zu öffnen, deren
äußerer Anblick zweifelhaft wäre.
Gegebenenfalls präzise formulierte Vorbehalte gegenüber dem
Spediteur und in dessen Anwesenheit auf der Quittung des Frachtbriefs zu vermerken.
Diese Vorbehalte unverzüglich gegenüber dem Spediteur binnen
einer Frist von drei Tagen per Einschreiben anzumelden.
Uns obligatorisch binnen einer Frist von 8 Tagen hierüber zu informieren.
Bei Mißachtung dieser Formalien erlöschen sämtliche Regreßansprüche
gegen den Verkäufer. Ungenaue bzw. systematische Vorbehalte können
keinesfalls berücksichtigt werden.
6- Gewähr
In bezug auf Wiederverkaufsausstattungen wenden wir sorgfältig die durch
unsere Lieferanten gewährten Garantien an.
Die technischen Angaben stammen von unseren Lieferanten, und gelten vorbehaltlich
etwaiger Änderungen, sofern deren Kataloge und Listen lediglich nachrichtlichen
Wert besitzen.
Die Garantie beschränkt sich ausschließlich auf die Instandsetzung
bzw. den Austausch der als fehlerhaft anerkannten Ausstattungen.
7- Reklamationen
Bei Vorliegen eines Fehler hat der Käufer uns binnen einer Frist von acht
Tagen schriftlich zu unterrichten; dies gilt unter Androhung des Rechtsausschlusses
wegen Fristablauf. Auf diese Mitteilung versenden wir eine befugte Person vor
Ort, um eine Lösung herbeizuführen, und alle gebotenen Sicherungsmaßnahmen
zu ergreifen.
Die Rückerstattung etwaiger zur Reparatur eines Fehlers ohne unsere schriftliche
Zustimmung und ohne vorherige Einreichung eines Kostenvoranschlags aufgewandter
Kosten ist ausgeschlossen.
8- Warenrücksendungen
Rücksendungen der von uns verkauften Neuteile (im ursprünglichen Zustand)
sind nur mit unserer schriftlichen Einwilligung zulässig. Wir erstellen
eine entsprechende Gutschrift in Höhe von maximal 85 % des Rechnungswertes
der obligatorisch durch den Kunden einzureichenden Originalrechnung.
9- Zahlungsgarantien und Eigentumsvorbehaltsklausel
Der Eigentumsübergang in bezug auf die verkauften Waren erfolgt erst nach
vollständiger Zahlung des Preises. Der Käufer hat etwaige per Fälligkeitsstichtag
unbezahlte Ausstattungen zu unserer Verfügung bereitzuhalten; wir behalten
uns das Recht vor, besagte Ausstattungen nach unserem Belieben ohne Vorankündigung
oder sonstige Formalitäten abzuholen.
Die Veräußerung unserer Ausstattungen bzw. die Überlassung der
Forderungen auf unsere Lieferungen sind bis zur vollständigen Zahlung besagter
Warenlieferungen untersagt.
Im Falle eines gerichtlich angeordneten Konkurs- bzw. Sanierungsverfahrens ist
der Verkäufer berechtigt, das Eigentumsrecht an seinen Waren einzuklagen;
dies geschieht nach Maßgabe des französischen Gesetzes vom 25.01.85,
und insbesondere von dessen Paragraphen 115 ff.; dieses Einforderungsrecht findet
auch auf den an etwaige Weiterkäufer berechneten Verkaufspreis Anwendung.
10- Gerichtsstand
Im Falle eines Rechtsstreits bezüglich Abschluß oder Ausführung
des vorliegenden Verkaufs, und auch im Falle der Beklagtenmehrheit, wird als
ausschließlich zuständiger Gerichtsstand das Tribunal de Grande Instance
(Landgericht) Chambre Commerciale (Kammer für Handelssachen) von
Straßburg vereinbart.
11- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Allgemeinen frz. Verbands der Gießereiindustrieen
Wir weisen darauf hin, daß die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
frz. Gießereiindustrien zusätzlich zu den vorliegenden Allgemeinen
Verkaufsbedingungen auf Gußausstattungen zur Anwendung kommen.